Die Tragfähigkeit stellt die höchstzulässige Lastmasse dar, mit welcher ein Anschlagmittel, ein Hebezeug, ein Kran, ein Manipulator oder ein Lastaufnahmemittel unter Berücksichtigung seiner bestimmungsgemäßen Verwendung (Art und Beschaffenheit der Last, Umgebungsbedingungen etc.) belastet werden darf. Dabei bleiben dynamische Kräfte, wie zum Beispiel Beschleunigungskräfte unberücksichtigt. Die Traglast-Beschriftung muss dauerhaft und deutlich sichtbar angebracht sein. Die Begriffe Tragfähigkeit und Traglast werden synonym verwendet. Zum Teil findet man auch die Abkürzung WLL für Working Load Limit, übersetzt Arbeitslast-Grenze.
Bei in Reihe hintereinander angeordneten Hebeeinrichtungen ist die Einhaltung jeder Traglast für sich zu überprüfen. Dabei ergibt sich die Lastmasse jeweils aus der Eigenlast aller folgenden Hebeeinrichtungen und der aufzunehmenden Last. Beispiel: Ein Manipulator mit einer Traglast von 400kg ist mit einem Lastaufnahmemittel mit einer Traglast von 500kg und einem Eigengewicht von 100kg ausgerüstet. Die aufzunehmende Last darf dann 300kg nicht übersteigen.
Die Lastmasse ist den Konstruktionsunterlagen, Frachtpapieren o.ä. zu entnehmen. Im Zweifelsfall muss sie durch Berechnung oder Wiegen ermittelt werden. Sie darf niemals nur geschätzt werden! Dies wäre fahrlässig.
Bei Anschlagmitteln kann je nach Anschlagart außerdem noch ein Anschlagfaktor zu beachten sein, um den die Traglast zu vermindern ist. Bei außermittigem Schwerpunkt der Last ist die Lage des Schwerpunktes bei der Auswahl von Länge und Traglast der Anschlagmittel zu berücksichtigen. Der Kranhaken gefindet sich zwangsläufig immer mittig über dem Schwerpunkt. Wird dies nicht berücksichtigt, kann es beim Anheben zu starkem Pendeln kommen, verbunden mit den entsprechenden Gefahren. Beispiel: Bei einer Anordnung wie in der folgenden Abbildung verteilt sich die Last nicht zu gleichen Teilen auf die beiden Haken, sondern der rechte trägt den Großteil der Last. Die tatsächlich an den beiden Anschlagösen wirkende Last kann mittels einer Auflagerberechnung ermittelt werden. Die BGR 500 fordert allerdings in Kapitel 2.8 für mehrsträngige Gehänge und unsymmetrischer Lastverteilung, die Tragfähigkeit für ein einsträngiges Gehänge anzunehmen. Für den am höchsten belasteten Strang soll also angenommen werden, dass der die Last allein trägt.
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